Sanierungserfolgskontrolle

Maßnahmen zur Erfolgskontrolle einer fachgerechten Schimmelpilzsanierung

Nach einer Schimmelpilzsanierung ist der Nachweis über den Erfolg der durchgeführten Maßnahme durch die ausführende Firma zu erbringen. Der Umfang dieser Erfolgskontrolle hängt von verschiedenen Faktoren ab, sie ist individuell auf die Art und das Ausmaß des Schadens abzustimmen. 

Bei größeren Schimmelpilzschäden stellt sich das vollständige Ausmaß häufig erst während der Sanierungsmaßnahmen dar. Sanierungskontrollmessungen werden bereits während der Sanierung vorgenommen, um zu überprüfen, ob der Schimmelpilzbefall vollständig entfernt und der Umgebungsschutz in erforderlichem Umfang ausgeführt wurde. Die Notwendigkeit von Kontrollmessungen, ebenso die Art und Anzahl evtl. erforderlicher Probeentnahmen ist abhängig von der Art und Größe des Schadens, der von einem Sachverständigen festgelegt werden sollte.

Bei einer Befallsgröße von > 0,5 m² oder auch bei optisch nicht sichtbarem mikrobiellem Befall ist von dem ausführenden Fachbetrieb (für die Sanierung von Schimmelpilzbefall qualifizierter Betrieb) eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Aus der Gefährdungsbeurteilung ist u.a. ersichtlich, welchen Umfang und welche Dauer die Sanierungsarbeiten umfassen und mit welcher Exposition und Gefährdungsklasse zu rechnen ist. Die Gefährdungsbeurteilung muss zum Schutz der Mitarbeiter der Sanierungsfirma erstellt werden, für den Geschädigten Gebäudenutzer/Eigentümer ist daraus der Umfang der Sanierungsmaßnahmen ersichtlich.

Durch eine Staubentwicklung während der Sanierung kann es im Umfeld des Arbeitsbereiches zu erhöhten Schimmelpilzkonzentrationen kommen. Nach jeder Schimmelpilzsanierung mit einer Befallsgröße von > 0,5 m² ist daher eine Feinreinigung durchzuführen. Bei der Feinreinigung werden alle Oberflächen z.B. von Decken, Wänden, Böden und Einrichtungsgegenständen gereinigt, dies geschieht durch Absaugen rauer Oberflächen mit speziellen Saugern (Hepa-Filter HR 13) und feuchtes Abwischen glatter Oberflächen.

Nach einer Schimmelpilzsanierung muss der Erfolg der Sanierung und der Reinigungsmaßnahmen in angemessener Form durch die ausführende Firma oder einen Sachverständigen überprüft und protokolliert werden. Die Art und der Umfang der Reinigungsmaßnahme und der Erfolgskontrolle ist abhängig von der Größe des Schadens, den örtlichen Gegebenheiten, dem Gesundheitszustand der betroffenen Personengruppen der Staubentwicklung während der Sanierung und den angewendeten Sanierungsmaßnahmen.

Die Erfolgskontrolle umfasst zumindest die optische Prüfung auf vollständige Beseitigung des Schimmelpilzbefalls. Nach einer erfolgreichen Schimmelpilzsanierung sollte die Schimmelpilzkonzentration im Bereich der allgemeinen Hintergrundkonzentration liegen. Eine schimmelpilzfreie Raumluft oder Oberfläche ist nicht zu erwarten, da Schimmelpilze ein normaler Bestandteil unserer Luft sind.

Das Protokoll der Sanierungskontrolle ist dem Auftraggeber von der sanierenden Firma auszuhändigen. Das Protokoll muss die getroffenen Maßnahmen zur erfolgreichen Schimmelpilzsanierung beinhalten. Ebenso sind bei Feuchteschäden die Ergebnisse der Trocknung der Bauteile zu protokollieren.